Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.1991 - 10 C 10228/90.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3311
OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.1991 - 10 C 10228/90.OVG (https://dejure.org/1991,3311)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.01.1991 - 10 C 10228/90.OVG (https://dejure.org/1991,3311)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. Januar 1991 - 10 C 10228/90.OVG (https://dejure.org/1991,3311)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,3311) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Feldweg; Wirtschaftsweg; Erschließung; Weg; Erschließungsfunktion; Bewirtschaftung; Bebauungsplan

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 1

Papierfundstellen

  • BauR 1991, 311
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 22.12.1989 - 4 NB 32.89

    Wahrung der allgemeinen Zweckbestimmung eines Baugebiets bei Gliederung in einem

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.1991 - 10 C 10228/90
    Das bedeutet aber noch nicht, daß auch ein teilweiser Ausschluß landwirtschaftlicher Nutzungen bei der Gliederung des Dorfgebietes als unzulässig zu erachten ist (vgl. BVerwG, BauR 1990, 186 ).
  • VGH Hessen, 01.09.1981 - IV N 16/80

    Verwaltungsprozeßrecht: Nachteilsbegriff im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.1991 - 10 C 10228/90
    Daher ist ein in sich widersprüchlicher Bebauungsplan nichtig (vgl. OVG NRW, Urteil vom 08. Dezember 1983, UPR 1984, 306; HessVGH, Beschluß vom 01. September 1981, BRS 38 Nr. 11).
  • OVG Niedersachsen, 24.03.2003 - 1 LA 47/02

    Ausnahme; Baugebiet; Bauherr; Betriebskonzept; Betriebsleiterwohnung;

    Ein Etikettenschwindel ist nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. Entscheidungen vom 23.9.1999 - 1 K 5147/97 -, ZfBR 2000, 137 = BauR 2523 = BRS 52 Nr. 16; Urt. vom 28.11.2000 - 1 K 3185/99 -, AgrarR 2002, 95 = NuR 2001, 339) nur dann anzunehmen, wenn der vorgegebene, d.h. der festgesetzte und der tatsächlich gewollte Nutzungszweck auseinanderfallen.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.1993 - 8 S 287/92

    Überprüfung einer Stellplatzbeschränkungssatzung - Sachverhaltsaufklärung durch

    Lediglich ergänzend weist der Senat noch darauf hin, daß offenkundig weder die Verwaltungsgerichte des Landes Hamburg noch das Bundesverwaltungsgericht Anlaß sahen, an der Gültigkeit der Hamburger Baupolizeiverordnung aus dem Jahre 1938, also einer Zeit, in der nationalsozialistischer Einfluß sicher stärker war als in den Jahren 1934/35, zu zweifeln (Vgl. BVerwG, Urteil vom 26.9.1991 -- 4 C 5.87 --, BRS 52 Nr. 16).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2007 - 6 A 10323/07

    Verschonungsregelung in einer Ausbaubeitragssatzung - nachträgliche Änderung

    Ein in sich widersprüchlicher Bebauungsplan ist insoweit nichtig (vgl. OVG RP, 10 C 10228/90.OVG, BRS 52 Nr. 16, ESOVGRP).
  • VGH Bayern, 01.04.1996 - 15 N 93.2852

    Bauleitplanung: Anbindung des Baugebiets an das gemeindliche Straßennetz,

    Die Regelungen zur straßenmäßigen Anbindung und Erschließung des neuen Baugebiets sind daher in sich widersprüchlich und der Bebauungsplan ist folglich nichtig (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz vom 23.1.1991, BauR 1991, 311).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht